Beratung findet in der Schule natürlich regelmäßig durch Klassen- und Fachlehrer statt. In einigen Fällen fehlt es aber an Zeit und Ruhe, um besondere Probleme zu besprechen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind wir als ausgebildete Beratungslehrerinnen Ansprechpartner für alle am Schulleben Beteiligten.
In der Regel wenden sich vor allem Schülerinnen und Schüler an uns, wenn sie Probleme haben, über die sie mit einem unbeteiligten Dritten sprechen wollen. Dabei kann es um ganz unterschiedliche Bereiche gehen: Leistungsdruck und das Gefühl schulischen Versagens, Schulangst oder Mobbing können dabei ebenso zur Sprache kommen wie private Probleme.
Wichtigste Prinzipien der Beratungstätigkeit sind zum einen die Verschwiegenheit: Ausschließlich der Ratsuchende selbst kann die Beratungslehrer von der Schweigepflicht entbinden. Zum anderen gilt bei der Beratung der Grundsatz der Freiwilligkeit: Der Ratsuchende kommt grundsätzlich freiwillig zu uns - denn "Zwangsberatung" hat selten Erfolg.
Schülerinnen und Schüler, die uns sprechen wollen, können uns über ihren Klassenlehrer oder durch eine Nachricht in unser Fach schnell erreichen; die regelmäßigen Beratungsstunden werden zu Halbjahresbeginn durch Aushänge bekanntgegeben.
Für Eltern bietet es sich an, uns im Bedarfsfall über das Sekretariat zu kontaktieren.